Zusammenfassung
Die oberste Postbehörde ist dem Ministerium der Verkehrswege und öffentlichen Arbeiten unterstellt und führt den Namen „General-Postdirektion“. An ihrer Spitze steht der „General-Postdirektor“; ihm sind ein „Unterdirektor“ (Subdirector) und ein „Sekretär“ beigegeben. Zur Entscheidung wichtiger Fragen ist ein besonderer „Verwaltungsrat“ (Junta Consultora) gebildet, der aus 2 ständigen Beamten (Vocales permanentes) und verschiedenen höheren Beamten der Hauptstadt sich zusammensetzt und unter dem Vorsitz des General-Postdirktors tagt. Die Generaldirektion zerfällt in 10 Abteilungen, neben denen noch 3 selbständige Bureaus bestehen. An der Spitze jeder Abteilung stehe ein „Vorsteher“ (Jefe); bei den größeren Abteilungen ist auch noch ein „Untervorsteher“ (Subjefe) vorhanden. Das nachgeordnete Personal setzt sich aus „Offizialen“ und „Schreibern“ zusammen. Zur Oberaufsicht über den gesamten Dienstbetrieb sind dem Generaldirektor 3 „Hauptinspektoren“ (Visitadores) beigegeben. Das Land ist im übrigen zu Revisionszwecken in 24 Aufsichtsbezirke eingeteilt, an deren Spitze je ein „Juspektor“ steht; in den größten Bezirken ist diesem ein „Unterinspektor“ (Subinspector) beigegeben. Für den Bahnpostdienst sind 7 „Bahnpostdistrikte“ eingerichtet, die von je einem „Direktor“ (Jefe) geleitet werden. An Gehältern beziehen der Generaldirektor 6000 Pesos*), der Subdirektor 4500 P., der Sekretär 1800 P., die ständigen Beamten des Verwaltungsrates und die Abteilungsvorsteher 3000 P., die Bureauvorsteher 2400 P., die Untervorsteher 2400 P., die Hauptinspektoren 2400 P., die Inspektoren 1800 P., die Unterinspektoren 1200 P. und die Bahnpostdirektoren (Jefes de ruta) 1500 P.
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Sieblist, O. (1909). Mexiko. In: Sieblist, O. (eds) Die Post im Auslande. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00289-6_23
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