Zusammenfassung
Wenn es darum geht, die funktionale Stellung des Krankenhausarztes innerhalb der Organisationseinheit Krankenhaus zu beschreiben, hilft die Definition des → Arztes wenig weiter. In funktionaler Hinsicht haben sich die Bezeichnungen Leitender und nachgeordneter Arzt eingebürgert. Innerhalb der Organisation eines Krankenhauses sind es diejenigen Ärzte, die in einer Struktureinheit, die für ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet gebildet ist, Leitungsfunktion ausüben. Für diesen Personenkreis (die Leitenden Ärzte im engeren Sinne) hat sich die Bezeichnung Chefarzt/Abteilungsleiter/Leitender Arzt/Institutsleiter/ Ärzthcher Direktor eingebürgert. Haftungsrechtlich werden sie, um dem Träger des Krankenhaus den Entlastungsbeweis nach § 831 BGB zu verweigern, von der Rechtsprechung als Organe des Krankenhauses angesehen. Zu den Leitenden Ärzten gehören aber auch deren ständige Stellvertreter, zumeist Oberärzte oder Leitende Oberärzte (Leitende Ärzte im weiteren Sinne). Ihnen allen ist gemeinsam, daß sie in einem oder mehreren Fachgebieten eine → Weiterbildung durchlaufen haben oder über eine → Zusatzbezeichnung nach der jeweilig geltenden Weiterbildungsordnung verfügen. Nach den Rechtsgrundlagen, auf die sich ihr Status gründet, sind sie entweder Angestellte oder Beamte.
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Literatur
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Lippert, HD., Kern, BR. (1991). Leitender Arzt. In: Arbeits- und Dienstrecht der Krankenhausärzte von A-Z. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97302-4_60
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