Zusammenfassung
Wenn es wahr ist, was ein namhafter Vertreter der Herbart-Ziller-Stoy’schen Principien kürzlich gesagt hat, dafs „das Wesen des Lehrobjekts auf der einen, die Natur des zu bildenden Subjekts auf der andern Seite, endlich das Verhältnis beider zu einander die unverrückbare Grundlage einer jeden vernunftgemäfsen Lehrthätigkeit bilden“, so ist es offenbar dieses Verhältnis, das wir uns jetzt (auf Stufe V) deutlich zu machen haben. Das Lehrobjekt ist das den Arrestschülern vermittelte System der Pädagogik, Subjekte sind die acht Schüler mit ihren Normalvergehen: die Verwertung (wertvolle Anwendung) ist das Prädikatsverbum, das nun gleichsam als mittlere geometrische Proportionale zu jenen beiden gegebenen Begriffen gefunden werden soll. Lassen wir in dieser Absicht unsere Gedanken eine ernste Selbstbesinnung vollziehen, so ergiebt sich aus der Natur unserer Aufgabe, verbunden mit dem Wesen des erziehenden Unterrichtes überhaupt, offenbar eine doppelte Anwendung. Der Leser ahnt richtig, welche: eine besondere und eine allgemeine.
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Drescher, A.B.C. (1885). Stufe der Anwendung. In: Die Arreststunde im Lichte der Herbart-Ziller-Stoy’schen Ideen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94352-2_6
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