Zusammenfassung
Die Vorschriften über die Versetzung in den Wartestand (früher einstweilige Bersetzung in den Ruhestand genannt) und den Wartestandsbeamten finden sich an verschiedenen Stellen des Gesetzes. Die §§ 43–49 und § 55 Abs. 2 handeln von den Voraussetzungen, dem Beginn und der Beendigung des Wartestandes sowie der Rechtsstellung des Wartestandsbeamten und seiner Verpflichtung zur Übernahme eines neuen Amtes und einer vorübergehenden Dienstleistung; § 77 behandelt die Bersetzung des Wartestandsbeamten in den Ruhestand und die §§ 79 ff. behandeln die Versorgung der Wartestandsbeamten, insbes. durch Gewährung des Wartegeldes (§§ 86, 87).
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Brand, A. (1942). Wartestand. In: Das Deutsche Beamtengesetz (DBG). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94328-7_20
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