Zusammenfassung
Im Gegensatze zu dem Vorgehen in früherer Zeit, wo ein behördliches Einschreiten zum Zwecke der Verhinderung einer Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten erst dann als geboten erachtet wurde, wenn eine solche Krankheit in einer grösseren Zahl von Fällen — epidemisch — auftrat, ist das Bestreben der Sanitätsbehörden heute darauf gerichtet, wenn möglich, von jedem einzelnen Falle einer übertragbaren Krankheit so schnell als möglich Kenntnis zu erlangen, um sofort die entsprechenden Vorbeugungsmassregeln gegen weitere Ausbreitung einleiten zu können. Nicht der Bestand einer Epidemie, sondern das wo und wann immer konstatierte Auftreten einer übertragbaren Krankheit fordert das sofortige Einschreiten der lokalen oder der dieser vorgesetzten Sanitätsbehörde und liegt es auf der Hand, dass alle Bemühungen, eine bereits ausgebildete Epidemie zum Erlöschen zu bringen, ungleich weniger Aussicht auf Erfolg haben, als ein rationelles und zielbewusstes Einschreiten im Anfange.
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Skrzeczka, C., Schönfeld, G. (1894). Epidemiespitäler auf dem Lande in Österreich. In: Guttstadt, A. (eds) Klinisches Jahrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90868-2_17
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