Zusammenfassung
Die seit dem 1.1.1994 primärrechtlich vollständig liberalisierte Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages (Art. 73a ff. EGV) und die - laut EG-Vertrag - spätestens zum 1.1.1999 beginnende dritte Stufe der Wirtscharts-und Währungsunion bilden die beiden Betrachtungsgegenstände der vorliegenden Arbeit. In beiden Bereichen spielt das Geld eine herausragende Rolle, beide Bereiche haben erhebliche Auswirkungen auf die beteiligten nationalen Volkswirtschaften. Beide Bereiche haben aber auch unterschiedliche Leitungsinstitutionen. Während die Kapitalverkehrsfreiheit als Teil des Binnenmarktes der Regelungskompetenz des EG-Rates unterstellt ist und damit von den nationalen Repräsentanten in diesem Gremium auch bedingt national beherrscht wird, ist die dritte Stufe der Wirtscharts-und Währungsunion vom Grundsatz her den Nationalstaaten und jeglicher nationaler Einflußnahme entzogen, vielmehr einem gemeinschaftlichen Organ und einer gemeinschaftlichen Bank anheim gestellt, dem Rat der Europäischen Zentralbank und eben dieser Bank selbst.
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Molzahn, R. (1999). Einleitung. In: Die normativen Verknüpfungen von Kapitalverkehrsfreiheit und Währungsunion im EG-Vertrag. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58452-7_1
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