Zusammenfassung
Die Vermessung eines kleinen Bezirks wird immer erheblich einfacher sein als die eines ausgedehnten Landes. Da man aber stets der Kegel eingedenk bleiben muss, vom Grossen ins Kleine zu arbeiten (§ 10), die Kleinmessungen häufig nicht für sich allein bestehen, sondern mit andern ähnlichen verknüpft werden sollen, auch an eine Grossmessung anzuschliessen sind, und da die Verfahren, welche bei Aufnahme der ausgedehntesten Länder angewendet werden, auch bei der Kleinaufnahme, wenn auch vereinfacht, gebraucht werden, erscheint es zweckmässig, zunächst das Grundsätzliche der Vermessungen grössten Umfangs abzuhandeln, daraus die Nutzanwendungen für die Einzelmessungen zu ziehen, die Verfahren für diese vollständig zu beschreiben, das Besondere der Landesvermessung aber, so weit es überhaupt zur Darstellung kommen soll, auf später (XVII) zu verschieben.
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Bohn, C. (1886). Gross- und Klein-Messungen. In: Die Landmessung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51409-8_9
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