Zusammenfassung
Auch der geübte Bilanzleser tut sich bei den heutigen Rechtsvorschriften schwer, den echten Gewinn aus der Bilanz zu erkennen. Das kommt einmal durch den gespaltenen Körperschaftsteuersatz. § 19 KStG schreibt vor, daß (im allgemeinen) der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene Gewinne 51 % beträgt, während er sich bei den Ausschüttungen auf 15 % ermäßigt. Weist nun eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 10 Mill. DM einen Gewinn in Höhe von 10 % = 1 Mill. DM aus, die auch ausgeschüttet werden, und führt sie in der gleichen Bilanz 2 Mill. DM den Rücklagen zu, so beträgt der Gesamtgewinn (= steuerpflichtiger Gewinn) 5 387 755 DM. Er ist höher als die Summe aus Ausschüttung, Rücklagenzuweisung und Körperschaftsteuer darauf; denn die Körperschaftsteuer ist ein Teil des unversteuerten nichtausgeschütteten Gewinns und als solcher auch mit (im allgemeinen) 51 % zu versteuern.
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© 1972 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH Wiesbaden
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Zimmerer, C. (1972). Gewinn und Verlust. In: Bilanzwahrheit. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91707-2_23
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-16505-1
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